Vermieter & Immobilien

Steuerberater für Vermieter & Immobilieneigentümer in Südwestfalen

Immobilieneigentümer stehen vor einem breiten Spektrum steuerlicher Fragen: von der laufenden Vermietung über Photovoltaik bis zur Frage, ob eine GmbH-Struktur Vorteile bringt. Die Grundsteuer-Reform 2025 hat zusätzliche Unsicherheit geschaffen.

Im Sauerland und Märkischen Kreis gibt es eine große Zahl privater Immobilieneigentümer, von Eigentümern einzelner Mietwohnungen bis zu Investoren mit mehreren Objekten. MVK Südwestfalen berät zu allen Facetten der Immobilienbesteuerung, prüft Grundsteuerbescheide und plant Übertragungen und Verkäufe steueroptimiert.

Vermietung & Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung korrekt deklarieren, alle Werbungskosten geltend machen und Verluste steuerlich verrechnen: für Einzel- und Mehrfamilienhaus-Eigentümer.

AfA & Abschreibungen optimieren

Lineare AfA, degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG (neu), erhöhte Abschreibungen für Neubau: Wir prüfen, welche Abschreibungsmethode für Ihr Objekt in Betracht kommt.

Spekulationssteuer 10-Jahres-Regel

Veräußerungsgewinne nach § 23 EStG: Wann greift die Spekulationssteuer, wie wird die 10-Jahres-Frist korrekt berechnet und welche Ausnahmen gelten bei Eigennutzung?

Photovoltaik auf Immobilien

Steuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 kWp nach § 3 Nr. 72 EStG, Umsatzsteuer-Optionen und Einspeisung-Versteuerung: vollständige steuerliche Begleitung.

Grundsteuer-Reform 2025

NRW wendet das Bundesmodell an: neue Einheitswerte, Grundsteuermesszahl, kommunale Hebesätze. Wir prüfen Bescheide auf Fehler und legen bei Bedarf Einspruch ein.

Immobilien-GmbH & Holdingstruktur

Vorteile der vermögensverwaltenden GmbH: Körperschaftsteuer statt ESt, Thesaurierung, Halbeinkünfteverfahren bei Verkauf: Wir kalkulieren, ob die Umstrukturierung für Sie rechnet.

Immobilien im Sauerland: Grundsteuer NRW 2025

NRW wendet bei der Grundsteuer-Reform das Bundesmodell an. Seit Januar 2025 gelten neue Bemessungsgrundlagen. Eigentümer im Märkischen Kreis und Sauerland haben vielfach unplausible Bescheide erhalten. Wir prüfen Ihre Grundsteuerbescheide auf Korrektheit, berechnen die Neubelastung im Vergleich zur alten Grundsteuer und legen bei Fehlern fristgerecht Einspruch ein.

Hinweis: Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine verbindliche Steuerberatung dar.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

  1. 1

    Erstgespräch

    Wir klären, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist, welche Leistungen Sie brauchen und welche Unterlagen vorliegen. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.

  2. 2

    Übernahme der Unterlagen

    Bei einem Wechsel fordern wir Buchführung, Jahresabschlüsse und Stammdaten bei der bisherigen Kanzlei an, damit die Zahlen lückenlos fortgeführt werden.

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    Einrichtung der digitalen Zusammenarbeit

    Belege und Auswertungen laufen über DATEV Unternehmen Online. Sie entscheiden, ob Sie digital arbeiten oder Unterlagen weiterhin in Papierform übergeben.

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    Laufende Betreuung

    Buchhaltung, Lohnabrechnung und Erklärungen laufen im vereinbarten Rhythmus. Bei Rückfragen des Finanzamts übernehmen wir die Kommunikation.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich eine Immobilie halten, um keine Spekulationssteuer zu zahlen?

Nach § 23 EStG sind Veräußerungsgewinne steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 10 Jahre liegen. Ausnahme: Die Immobilie wurde im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt. Dann entfällt die Spekulationssteuer unabhängig von der Haltedauer.

Welche Kosten kann ich bei Vermietung steuerlich absetzen?

Als Werbungskosten abzugsfähig sind: Gebäudeabschreibung (2 % p. a. für Altbau, höher für Neubauten), Darlehenszinsen, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten, Grundsteuer, Versicherungen, Hausmeister- und Reinigungskosten sowie anteilige Fahrtkosten. Modernisierungskosten können sofort abgezogen oder über Abschreibung verteilt werden.

Wie funktioniert die neue Grundsteuer in NRW ab 2025?

NRW wendet das Bundesmodell an. Grundlage ist der Grundsteuerwert (Ertragswert für Wohnimmobilien, Sachwert für Nichtwohnimmobilien), multipliziert mit der Steuermesszahl (0,31 Promille für Wohngrundstücke) und dem kommunalen Hebesatz. Viele Bescheide enthalten Fehler, deshalb die Einspruchsfrist beachten.

Lohnt sich eine Immobilien-GmbH für Vermieter?

Eine Immobilien-GmbH kann sich lohnen, wenn Mieteinnahmen thesauriert werden sollen (GmbH zahlt ca. 30 % statt bis zu 45 % ESt). Nachteil: Grunderwerbsteuer bei Einbringung, laufende GmbH-Kosten (Jahresabschluss, Notar), kein Halbeinkünfteverfahren bei Privatverkauf. Ab ca. 3–4 Immobilien und hohem Einkommensteuersatz prüfenswert.

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