Leistung

Steuerberater wechseln in Lüdenscheid

Ein Wechsel der steuerlichen Betreuung ist jederzeit möglich. MVK Südwestfalen übernimmt die Abstimmung mit der bisherigen Kanzlei, fordert Unterlagen und Datenbestand an und führt das laufende Wirtschaftsjahr fort.

Die Zusammenarbeit mit einer Steuerkanzlei ist ein Dienstverhältnis, das beendet werden kann. Gründe für einen Wechsel gibt es viele: ein Umzug, ein gewachsenes Unternehmen mit anderem Beratungsbedarf, die Umstellung auf digitale Buchführung oder die anstehende Nachfolge in der bisherigen Kanzlei. MVK Südwestfalen übernimmt Mandate aus Lüdenscheid und dem gesamten Märkischen Kreis und wickelt den organisatorischen Teil des Wechsels ab.

Wie läuft der Wechsel ab?

Der Wechsel besteht aus vier Schritten. Den größten Teil davon übernimmt die neue Kanzlei, Ihr Aufwand beschränkt sich auf die Kündigung und die Vollmacht.

01

Unverbindlich anfragen

Sie schreiben uns oder rufen an. Im Erstgespräch klären wir Ihre aktuelle Situation, den Umfang der Betreuung und welche Fristen als Nächstes anstehen. Kein Vertrag, keine Verpflichtung.

02

Bisheriges Mandat kündigen

Sie kündigen den bestehenden Steuerberatungsvertrag schriftlich. Ob dabei eine Frist einzuhalten ist, steht im Vertrag: Viele Verträge sind jederzeit kündbar, manche sehen eine Frist zum Quartals- oder Jahresende vor.

03

Vollmacht erteilen und Unterlagen anfordern

Mit Ihrer Vollmacht fordert MVK Akten, Buchführungsdaten und den DATEV-Bestand direkt bei der bisherigen Kanzlei an und meldet die Vollmacht beim Finanzamt an. Sie müssen dort selbst nichts veranlassen.

04

Übernahme des laufenden Jahres

Buchhaltung, offene Erklärungen und laufende Fristen werden übernommen. Ein bereits begonnenes Wirtschaftsjahr lässt sich fortführen, die Buchhaltung muss nicht neu aufgesetzt werden.

Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Praktisch am einfachsten ist der Wechsel zum Jahres- beziehungsweise Wirtschaftsjahreswechsel. Dann schließt die bisherige Kanzlei das Jahr ab, die neue beginnt mit einer sauberen Eröffnungsbilanz, und es gibt keine geteilte Zuständigkeit innerhalb einer Buchungsperiode.

Zwingend ist das aber nicht. Auch unterjährig lässt sich ein Mandat übernehmen: Über den DATEV-Datenbestand werden Buchungsdaten, Kontenrahmen, Salden und Anlagenverzeichnis übertragen, sodass die Buchhaltung an der bestehenden Stelle fortgeführt wird. Prüfen Sie vorab, was Ihr Steuerberatungsvertrag zur Kündigung sagt: Einige Verträge sind jederzeit kündbar, andere sehen eine Frist zum Quartals- oder Jahresende vor.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Diese Unterlagen werden für die Übernahme gebraucht. Was Ihnen nicht vorliegt, fordert MVK Südwestfalen mit Ihrer Vollmacht direkt bei der bisherigen Kanzlei an.

  • Kopie des bisherigen Steuerberatungsvertrags, sofern vorhanden
  • Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Finanzamt
  • Letzter Jahresabschluss beziehungsweise die letzte Einnahmenüberschussrechnung
  • Die letzten Steuerbescheide und noch offene Einsprüche
  • Summen- und Saldenliste sowie Buchungsdaten des laufenden Wirtschaftsjahres
  • Anlagenverzeichnis und Abschreibungsübersicht
  • Bei Personal: Lohnkonten, Meldebescheinigungen und Verträge
  • Bei Kapitalgesellschaften: Handelsregisterauszug und Gesellschaftsvertrag

Was gilt bei offenen Honorarforderungen?

Sind beim bisherigen Berater noch Rechnungen offen, kann ihm an seinen Arbeitsergebnissen ein Zurückbehaltungsrecht zustehen. Die Herausgabe der Unterlagen kann sich dadurch verzögern. Es empfiehlt sich deshalb, offene Rechnungen vor dem Wechsel zu prüfen und auszugleichen. Bleibt die Herausgabe trotz beglichener Forderungen aus, besprechen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen. Originalbelege, die Sie selbst übergeben haben, bleiben in jedem Fall Ihr Eigentum.

Wie wird abgerechnet?

Für die Übernahme des Mandats berechnet MVK Südwestfalen kein gesondertes Wechselhonorar. Die Vergütung für die laufende Betreuung richtet sich, wie bei jeder Steuerkanzlei, nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Maßgeblich sind Gegenstandswert und Aufwand. Für wiederkehrende Tätigkeiten wie Finanz- und Lohnbuchhaltung sind schriftliche Pauschalvereinbarungen üblich. Welche Kosten in Ihrem Fall anfallen, besprechen wir im Erstgespräch, bevor Sie sich entscheiden. Beachten Sie, dass die bisherige Kanzlei die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen noch abrechnen kann.

Häufige Fragen zum Steuerberaterwechsel

Kann ich meinen Steuerberater jederzeit wechseln?

Grundsätzlich ja, das Mandat ist ein kündbarer Dienstvertrag. Was konkret gilt, steht in Ihrem Steuerberatungsvertrag: Manche Verträge sind jederzeit kündbar, andere sehen eine Frist zum Quartals- oder Jahresende vor. Kündigen Sie schriftlich, dann ist der Zeitpunkt nachweisbar.

Muss ich selbst Unterlagen beim bisherigen Berater anfordern?

Nein. Mit Ihrer Vollmacht fordert MVK Südwestfalen Akten, Buchführungsdaten und den DATEV-Bestand direkt bei der bisherigen Kanzlei an und übernimmt auch die Abstimmung dazu.

Darf der bisherige Berater Unterlagen zurückhalten?

Bei offenen Honorarforderungen kann ihm an seinen Arbeitsergebnissen ein Zurückbehaltungsrecht zustehen. Sind die Rechnungen beglichen, entfällt dieser Grund. Offene Posten sollten daher vor dem Wechsel geklärt werden.

Geht bei einem unterjährigen Wechsel Arbeit verloren?

Nein. Buchungsdaten, Kontenrahmen, Salden und Anlagenverzeichnis lassen sich über den DATEV-Datenbestand übernehmen. Das laufende Wirtschaftsjahr wird fortgeführt, statt neu aufgesetzt zu werden.

Wie lange dauert der Wechsel?

Der organisatorische Teil nimmt in der Regel einige Wochen in Anspruch. Wie zügig es geht, hängt vor allem davon ab, wann die bisherige Kanzlei die Daten bereitstellt. Anstehende Fristen behalten wir währenddessen im Blick.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine verbindliche Steuerberatung dar. Ob und wann eine Kündigung Ihres bestehenden Mandats wirksam ist, richtet sich nach Ihrem Steuerberatungsvertrag im Einzelfall.

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