Leistung

Existenzgründungsberatung in Lüdenscheid & Südwestfalen

Rechtsform, steuerliche Erfassung, Umsatzsteuer und Buchführungspflichten: MVK Südwestfalen begleitet Gründerinnen und Gründer im Märkischen Kreis von der Anmeldung bis zum ersten Abschluss.

In den ersten Wochen einer Gründung fallen Entscheidungen, die sich später nur mit Aufwand korrigieren lassen: die Rechtsform, die Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und die Frage, ob die Kleinunternehmerregelung genutzt wird. MVK Südwestfalen begleitet Gründerinnen und Gründer in Lüdenscheid und im Märkischen Kreis durch diese Phase und übernimmt anschließend die laufende steuerliche Betreuung.

Leistungen im Überblick

Rechtsformwahl

Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH: Wir stellen die steuerlichen und haftungsrechtlichen Unterschiede gegenüber, damit Sie die Entscheidung auf einer belastbaren Grundlage treffen.

Businessplan & Finanzplanung

Liquiditätsplanung, Rentabilitätsvorschau und Kapitalbedarfsermittlung, aufbereitet für Bankgespräche und Fördermittelanträge.

Anmeldung & steuerliche Erfassung

Gewerbeanmeldung oder Einordnung als freier Beruf, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER, Steuernummer und USt-IdNr.

Umsatzsteuer von Anfang an richtig

Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, Ist- oder Soll-Versteuerung, Vorsteuerabzug: Diese Weichen werden zu Beginn gestellt und wirken über Jahre.

Förderprogramme prüfen

Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit, NRW.BANK- und KfW-Programme: Wir prüfen, welche Programme für Ihr Vorhaben überhaupt in Frage kommen.

Begleitung im ersten Jahr

Laufende Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen, Vorauszahlungen und der erste Abschluss beziehungsweise die erste EÜR.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Sinnvoll ist der erste Termin, bevor Sie das Gewerbe anmelden. Einige Entscheidungen, etwa die Rechtsform oder ein möglicher Gründungszuschuss, lassen sich danach nur noch eingeschränkt beeinflussen.

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    Erstgespräch

    Wir sprechen über Ihr Vorhaben, den geplanten Umsatz, ob Sie allein oder mit Partnern gründen und ob Personal geplant ist. Daraus ergibt sich, welche Fragen vorrangig zu klären sind. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.

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    Rechtsform und Steuerkonzept

    Gegenüberstellung der in Frage kommenden Rechtsformen mit Haftung, Gründungsaufwand, Buchführungspflichten und laufender Besteuerung. Dazu die Entscheidung über Kleinunternehmerregelung sowie Ist- oder Soll-Versteuerung.

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    Anmeldung und Erfassung

    Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt oder Einordnung als freier Beruf nach § 18 EStG, anschließend der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den das Finanzamt elektronisch über ELSTER erwartet. Bei Kapitalgesellschaften kommen Notartermin und Handelsregistereintrag hinzu.

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    Start der laufenden Betreuung

    Einrichtung der Buchführung, auf Wunsch digital über DATEV Unternehmen Online, dazu Umsatzsteuervoranmeldungen und die Abstimmung der Vorauszahlungen mit dem Finanzamt.

Rechtsform, Gewerbe und Steuerpflichten

Bei der Rechtsform stehen sich Gründungsaufwand und Haftung gegenüber. Ein Einzelunternehmen ist mit der Gewerbeanmeldung gegründet, Sie haften jedoch persönlich. UG und GmbH begrenzen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen, verlangen dafür Notartermin, Handelsregistereintrag, doppelte Buchführung und die Offenlegung des Jahresabschlusses. Die GbR ist die einfache Form für Gründungen zu mehreren, ebenfalls ohne Haftungsbeschränkung.

Davon zu trennen ist die Einordnung der Tätigkeit. Freie Berufe nach § 18 EStG melden kein Gewerbe an und unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Gewerbliche Tätigkeiten werden beim Ordnungsamt angemeldet und führen zur Pflichtmitgliedschaft bei der IHK Hagen, im zulassungspflichtigen Handwerk bei der Handwerkskammer Südwestfalen. Bei Mischtätigkeiten ist die Abgrenzung nicht immer eindeutig.

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geht elektronisch über ELSTER an das Finanzamt. Dort legen Sie unter anderem fest, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwenden und ob nach vereinnahmten (Ist-Versteuerung) oder vereinbarten Entgelten (Soll-Versteuerung) abgerechnet wird. Die Ist-Versteuerung schont die Liquidität, weil die Umsatzsteuer erst mit dem Zahlungseingang fällig wird, sie ist aber an Voraussetzungen geknüpft. Aus Ihren Angaben leitet das Finanzamt zudem die Vorauszahlungen ab.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für das Erstgespräch reicht ein grober Überblick. Vollständig werden die Angaben erst, wenn die Rechtsform feststeht.

  • Kurzbeschreibung des Vorhabens: Tätigkeit, Standort, geplanter Start
  • Umsatz- und Gewinnschätzung für das Gründungs- und das Folgejahr
  • Angaben zu Gründungspartnern und geplanter Beteiligungsquote
  • Kapitalbedarf, Eigenmittel und geplante Finanzierung
  • Gewerbeanmeldung oder, bei freien Berufen, Nachweis der Qualifikation
  • Bei Kapitalgesellschaften: Entwurf des Gesellschaftsvertrags und Notartermin
  • Personalplanung, sofern Mitarbeiter beschäftigt werden sollen
  • Persönliche Steuernummer und Angaben zu weiteren Einkünften

Wie wird abgerechnet?

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Maßgeblich sind Gegenstandswert und Aufwand, bei Gründungen mit überschaubarem Anfangsumsatz fällt der Gegenstandswert entsprechend niedrig aus. Für die laufende Buchführung nach dem Start sind schriftliche Pauschalvereinbarungen üblich. Was in Ihrem Fall anfällt, besprechen wir vor Beauftragung. Die Steuerberaterkosten sind als Betriebsausgaben abziehbar.

Anlaufstellen im Märkischen Kreis

Die GWS Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Märkischen Kreis, die IHK Hagen und die Handwerkskammer Südwestfalen bieten Gründungsberatung an. MVK Südwestfalen kennt die regionalen Anlaufstellen und stimmt die steuerliche Seite darauf ab.

Häufige Fragen zur Existenzgründung

Welche Rechtsform passt für meine Gründung?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind Haftungsrisiko, Zahl der Beteiligten, Kapitalbedarf und die erwartete Ertragslage. Das Einzelunternehmen ist am schnellsten und günstigsten gegründet, Sie haften aber mit dem Privatvermögen. UG und GmbH begrenzen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen, verursachen dafür Notar- und Registerkosten, Bilanzierungspflicht und Offenlegung im Bundesanzeiger. Die GbR eignet sich für Gründungen zu mehreren ohne Haftungsbeschränkung. Welche Variante in Ihrem Fall trägt, rechnen wir im Erstgespräch durch.

Brauche ich eine Gewerbeanmeldung oder bin ich Freiberufler?

Freie Berufe nach § 18 EStG, etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure oder Journalisten, melden kein Gewerbe an und zahlen keine Gewerbesteuer. Alle übrigen gewerblichen Tätigkeiten sind beim Ordnungsamt der Gemeinde anzumelden und lösen die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK Hagen beziehungsweise, im zulassungspflichtigen Handwerk, bei der Handwerkskammer Südwestfalen aus. Die Abgrenzung ist bei Mischtätigkeiten nicht immer eindeutig und sollte vor dem Start geklärt werden.

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG?

Sie befreit von der Pflicht, Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen, und vereinfacht damit die Buchführung. Im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug. Bei hohen Anfangsinvestitionen, etwa in Maschinen, Fahrzeuge oder Ausstattung, ist der Verzicht auf die Regelung deshalb häufig sinnvoll. Wer überwiegend an Privatkunden verkauft und kaum investiert, fährt mit der Regelung oft einfacher. Die Entscheidung bindet Sie mehrere Jahre, sie sollte daher nicht nebenbei im Erfassungsbogen getroffen werden.

Muss ich als Gründer bilanzieren?

Nicht zwingend. Einzelunternehmer und Personengesellschaften dürfen ihren Gewinn zunächst per Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, solange die gesetzlichen Grenzen für Umsatz und Gewinn nicht überschritten werden und keine Buchführungspflicht aus dem Handelsrecht besteht. Kapitalgesellschaften wie UG und GmbH sind dagegen von Beginn an zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Ob Sie unter die Grenzen fallen, prüfen wir anhand Ihrer Planzahlen.

Welche Förderprogramme kommen für Gründer im Märkischen Kreis in Frage?

Bei einer Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus kann der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit in Betracht kommen, er ist eine Ermessensleistung und vor der Gewerbeanmeldung zu beantragen. Ergänzend gibt es Förderkredite von NRW.BANK und KfW. Beratungsangebote vor Ort halten die GWS Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Märkischen Kreis, die IHK Hagen und die Handwerkskammer Südwestfalen bereit. Welche Programme im konkreten Fall passen und welche Nachweise sie verlangen, klären wir gemeinsam mit Ihnen.

Was kostet die Gründungsberatung beim Steuerberater?

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Maßgeblich sind der Gegenstandswert und der tatsächliche Aufwand. Für die laufende Betreuung nach der Gründung sind Pauschalvereinbarungen üblich, die schriftlich festgehalten werden. Eine Einschätzung erhalten Sie im Erstgespräch, das selbst kostenlos ist.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine verbindliche Steuerberatung dar. Ob und in welcher Höhe Förderprogramme in Anspruch genommen werden können, entscheidet die jeweils zuständige Stelle im Einzelfall.

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