Leistung

Steuerberatung für Privatpersonen in Lüdenscheid

Ob Arbeitnehmer, Vermieter, Kapitalanleger oder Rentner: MVK Südwestfalen erstellt Ihre Steuererklärung vollständig und berücksichtigt dabei die für Sie einschlägigen Abzugsmöglichkeiten.

MVK Südwestfalen erstellt Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer, Vermieter, Kapitalanleger und Rentner in Lüdenscheid und im gesamten Märkischen Kreis. Die Bearbeitung läuft auf Wunsch vollständig digital: Belege können fotografiert oder hochgeladen werden, ein persönlicher Termin ist möglich, aber nicht nötig.

Leistungen im Überblick

Einkommensteuererklärung

Vollständige Erstellung Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung samt aller erforderlichen Anlagen. Wir prüfen die in Ihrem Fall absetzbaren Posten.

Vermietung & Verpachtung

Korrekte steuerliche Erfassung von Mieteinnahmen, Abschreibungen (AfA), Renovierungskosten und Werbungskosten.

Kapitalanlagen & Wertpapiere

Abgeltungssteuer, Freistellungsauftrag, ausländische Kapitalerträge und Verlustverrechnung sachgerecht erfassen.

Erbschaft & Schenkungsteuer

Gestaltung von Schenkungen und Erbschaften unter Berücksichtigung der persönlichen Freibeträge und Behaltensfristen.

Rentner-Steuererklärung

Besteuerung von Renten, Pensionen und Versorgungsbezügen. Wir prüfen, ob überhaupt eine Erklärungspflicht besteht.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Eine Abgabepflicht besteht unter anderem bei den Steuerklassen III, IV mit Faktor und V, bei Nebeneinkünften über 410 Euro im Jahr, bei gleichzeitigem Bezug von Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter-, Kranken- oder Elterngeld, bei Einkünften aus Vermietung sowie dann, wenn das Finanzamt zur Abgabe auffordert.

Auch ohne Pflicht kann sich die freiwillige Abgabe lohnen. Dafür stehen vier Jahre rückwirkend offen: Die Erklärung für 2022 kann noch bis Ende 2026 eingereicht werden. Ob sich das in Ihrem Fall rechnet, prüfen wir vorab.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

  1. 1

    Erstgespräch

    Wir klären, ob für Sie eine Abgabepflicht besteht und welche Einkunftsarten zusammenkommen. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.

  2. 2

    Unterlagen-Checkliste

    Sie erhalten eine auf Ihre Situation zugeschnittene Liste, kein Standardformular, sondern nur das, was in Ihrem Fall tatsächlich gebraucht wird.

  3. 3

    Erstellung und Rücksprache

    Wir erstellen die Erklärung und besprechen offene Punkte, bevor sie ans Finanzamt geht. Sie sehen das Ergebnis vor der Übermittlung.

  4. 4

    Bescheidprüfung

    Nach Eingang des Steuerbescheids prüfen wir ihn gegen unsere Berechnung. Weicht das Finanzamt ab, klären wir das und legen fristgerecht Einspruch ein.

Welche Unterlagen werden gebraucht?

Welche Nachweise nötig sind, hängt von Ihrer Situation ab. Diese Liste deckt die häufigsten Fälle ab. Sie erhalten vorab eine auf Sie zugeschnittene Checkliste.

  • Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers
  • Nachweise über Werbungskosten: Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildungen, Arbeitszimmer
  • Belege zu Sonderausgaben: Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Spenden
  • Nachweise über außergewöhnliche Belastungen, etwa Krankheitskosten oder Pflegeaufwand
  • Rechnungen zu Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen
  • Bei Vermietung: Mieteinnahmen, Nebenkostenabrechnungen, Kaufvertrag, Darlehenszinsen
  • Bei Kapitalerträgen: Jahressteuerbescheinigung der Bank, Freistellungsaufträge
  • Bei Rentenbezug: Rentenbezugsmitteilung der Deutschen Rentenversicherung

Wie wird abgerechnet?

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Bei der Einkommensteuererklärung bemisst sie sich nach der Summe der Einkünfte, bei Vermietung zusätzlich nach den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Was in Ihrem Fall anfällt, sagen wir vor Beauftragung. Die Kosten für die Erstellung sind im Folgejahr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar, soweit sie auf die jeweiligen Einkunftsarten entfallen.

Häufige Fragen zur Steuererklärung

Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Unter anderem Arbeitnehmer mit Steuerklasse III, IV mit Faktor oder V, Personen mit Nebeneinkünften über 410 Euro jährlich, Bezieher von Lohnersatzleistungen sowie alle, die vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert werden.

Bis wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?

Bei Pflichtabgabe ohne Steuerberater endet die Frist regelmäßig am 31. Juli des Folgejahres. Mit steuerlicher Vertretung verlängert sich die Frist gesetzlich bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Freiwillige Erklärungen sind vier Jahre rückwirkend möglich.

Lohnt sich ein Steuerberater für Privatpersonen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei mehreren Einkunftsarten, Vermietung, Kapitalerträgen aus dem Ausland oder einer Erbschaft ist der Aufwand deutlich höher als bei einer reinen Arbeitnehmerveranlagung. Ob sich die Beauftragung rechnet, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Kann die Steuererklärung komplett digital abgewickelt werden?

Ja. Belege können fotografiert oder hochgeladen werden, die Rücksprache erfolgt telefonisch oder per Videotermin. Ein persönlicher Termin in Lüdenscheid ist jederzeit möglich, aber keine Voraussetzung.

Was passiert, wenn der Steuerbescheid abweicht?

Wir prüfen jeden Bescheid gegen unsere Berechnung. Bei Abweichungen klären wir die Ursache und legen innerhalb der einmonatigen Frist Einspruch ein, sofern das in der Sache begründet ist.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine verbindliche Steuerberatung dar. Jeder Fall ist individuell. Für eine Einschätzung Ihrer Situation stehen wir gerne zur Verfügung.

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