Das Sauerland ist Pendlerregion: Viele Beschäftigte wohnen in Lüdenscheid, Halver, Kierspe oder Meinerzhagen und fahren täglich nach Hagen, Dortmund, Wuppertal oder ins Ruhrgebiet zur Arbeit. Die Wege sind oft lang — und das Finanzamt erkennt diese Kosten durch die Entfernungspauschale (umgangssprachlich: Pendlerpauschale) als Werbungskosten an. Wer die Pauschale korrekt berechnet und mit weiteren Posten kombiniert, kann erhebliche Steuererstattungen erzielen. Dieser Beitrag erklärt, wie es richtig geht.

Höhe der Pendlerpauschale 2024 und 2025

Die Entfernungspauschale ist in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG geregelt. Sie gilt für jeden Arbeitstag, an dem Sie Ihre erste Tätigkeitsstätte aufgesucht haben — unabhängig davon, ob Sie mit dem Auto, dem Bus oder der Bahn fahren.

EntfernungPauschale je km und ArbeitstagGilt seit
1 bis 20 km0,30 €dauerhaft
ab 21. km0,38 €01.01.2022 (befristet bis 2026, verlängert)

Es wird immer nur die einfache Strecke (Wohnung zur Arbeitsstätte) berechnet — nicht die Hin- und Rückfahrt zusammen. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung, auch wenn Sie tatsächlich einen Umweg fahren. Ausnahme: Eine längere Strecke wird anerkannt, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig benutzt wird.

Die Pauschale gilt für alle Verkehrsmittel gleich — wer mit der Bahn fährt, kann aber alternativ die tatsächlichen Fahrtkosten ansetzen, wenn diese höher sind als die Pauschale. Das ist bei Pendlern mit Fernpendler-Ticket häufig der Fall.

Rechenbeispiel: Lüdenscheid nach Hagen

Die Strecke von Lüdenscheid zur Hagener Innenstadt beträgt auf der kürzesten Straßenverbindung ca. 35 km. Bei angenommenen 230 Arbeitstagen pro Jahr (Vollzeitstelle, abzüglich Urlaub, Krankheit, Home-Office-Tage) ergibt sich:

Berechnung (35 km Entfernung, 230 Arbeitstage)

Erste 20 km × 0,30 € × 230 AT1.380,00 €
Weitere 15 km × 0,38 € × 230 AT1.311,00 €
Pendlerpauschale gesamt2.691,00 €

Zum Vergleich: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt seit 2023 jährlich 1.230 €. Die Pendlerpauschale überschreitet diesen Betrag hier deutlich — es lohnt sich also, eine Steuererklärung einzureichen, selbst wenn keine weiteren Werbungskosten anfallen.

Bei einem Steuersatz von 30 % ergibt sich aus der Pauschale von 2.691 € eine Steuerersparnis von rund 807 € — durch eine Erklärung, die in der Regel unter einer Stunde Aufwand erfordert.

Home-Office-Tage richtig abziehen

Die Pendlerpauschale gilt nur für Tage, an denen Sie tatsächlich zur Arbeitsstätte gefahren sind. Home-Office-Tage zählen nicht — und müssen deshalb von den Arbeitstagen abgezogen werden.

Beispiel: Von 220 Arbeitstagen im Jahr arbeiten Sie an 60 Tagen im Home-Office. Die Pendlerpauschale gilt dann nur für 160 Fahrtage — nicht für alle 220. Wer das nicht beachtet und schlicht 220 × Pauschale ansetzt, riskiert eine Nachforderung bei einer Überprüfung durch das Finanzamt.

Praktischer Tipp: Führen Sie eine einfache Liste oder nutzen Sie den Kalender Ihres E-Mail-Programms, um Home-Office-Tage zu dokumentieren. Das Finanzamt akzeptiert keine Schätzungen ohne Grundlage.

Pendlerpauschale und Home-Office-Pauschale kombinieren

Die Home-Office-Pauschale beträgt seit 2023 dauerhaft 6 € pro Tag, maximal 1.260 € pro Jahr (d. h. maximal 210 Tage). Beide Pauschalen können kombiniert werden — aber nicht für denselben Tag. An einem Tag, für den Sie die Pendlerpauschale ansetzen, darf nicht gleichzeitig die Home-Office-Pauschale angesetzt werden.

Das ergibt in der Praxis eine klare Aufteilung: Fahrtage in der Steuererklärung mit Pendlerpauschale, Home-Office-Tage mit Home-Office-Pauschale. Wer beides konsequent dokumentiert und ansetzt, maximiert den Werbungskosten-Abzug.

Rechenbeispiel (Lüdenscheid–Hagen, 160 Fahrtage + 60 Home-Office-Tage):

Pendlerpauschale (160 Fahrtage, 35 km)1.872,00 €
Home-Office-Pauschale (60 Tage × 6 €)360,00 €
Werbungskosten gesamt2.232,00 €

Typische Fehler bei der Pendlerpauschale

  • Längste statt kürzeste Strecke angeben: Das Finanzamt prüft die kürzeste Verbindung. Nur wenn eine längere Strecke nachweislich verkehrsgünstiger ist, wird sie anerkannt.
  • Home-Office-Tage nicht abziehen: Wer 220 statt 160 Fahrtage ansetzt, riskiert Nachforderungen.
  • Urlaubs- und Krankheitstage vergessen: Auch diese reduzieren die tatsächlichen Fahrtage. Angenommene 230 Tage ohne Abzug sind in der Regel zu hoch.
  • Öffentliche Verkehrsmittel ignorieren: Wer mit der Bahn pendelt und ein Jahresticket hat, sollte prüfen, ob die tatsächlichen Kosten höher sind als die Pauschale. Bei teuren Fernpendler-Tickets ist das fast immer der Fall.
  • Mehrere Fahrten am gleichen Tag: Wer zwei Mal täglich fährt (z. B. Mittagspause zu Hause), kann die Pauschale nur einmal täglich ansetzen.
  • Arbeitstätigkeitsstätte falsch bestimmt: Wer an wechselnden Einsatzorten arbeitet (Außendienst, Montage, Pflege), hat möglicherweise keine „erste Tätigkeitsstätte“ im steuerlichen Sinn — dann gelten andere Regelungen für Reisekosten.