Die CO2-Steuer — korrekt: der CO2-Preis im nationalen Emissionshandel (nEHS) — ist eine Abgabe auf den Ausstoß von Kohlendioxid beim Verbrennen fossiler Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas. Seit 2026 wird der Preis nicht mehr politisch festgelegt, sondern über Auktionen gebildet — mit spürbaren Folgen für Heizkosten. Für Vermieter kommt eine zweite Ebene hinzu: die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter. Dieser Beitrag ordnet beide Themen ein.
Wie hoch der CO2-Preis 2026 ist
Bis 2025 stieg der CO2-Preis nach einem festen gesetzlichen Fahrplan jährlich an. Seit 2026 wird er im nationalen Emissionshandel über Auktionen gebildet — innerhalb eines gesetzlich festgelegten Korridors von 55 bis 65 € pro Tonne CO2 (2. Änderungsverordnung zur Brennstoffemissionshandelsverordnung).
Die erste Auktion fand am 1. Juli 2026 statt: 21,3 Mio. Zertifikate wurden angeboten, die Nachfrage überstieg das Angebot massiv — Gebote zum Höchstpreis wurden nur zu 7,6 % bedient. Der Preis erreichte damit sofort den Deckel von 65 €/t (Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)). Wer außerhalb der Auktion kurzfristig Zertifikate benötigt, kann sie zu einem Festpreis von 68 €/t erwerben.
Auswirkung auf Heiz- und Nebenkosten
| Energieträger | Mehrkosten 2026 ggü. 2025 | Beispielrechnung |
|---|---|---|
| Erdgas | ≈ 1,4 ct/kWh | 6.000 kWh/Jahr → ca. +84 €/Jahr |
| Heizöl | ≈ 3,18 ct/Liter | abhängig vom Jahresverbrauch |
Für vermietete Objekte in Lüdenscheid und der Region schlägt sich das direkt in der Heizkostenabrechnung nieder — und damit in der Frage, wer diesen Anteil trägt: Vermieter oder Mieter.
Die Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter
Für Wohngebäude gilt seit 2023 unverändert das zehnstufige Modell des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG). Grundprinzip: Je schlechter die energetische Qualität eines Gebäudes, desto größer der Anteil, den der Vermieter an den CO2-Kosten trägt — weil er die energetische Sanierung verantwortet, der Mieter aber die laufenden Heizkosten zahlt.
- Sehr effiziente Gebäude (unter 12 kg CO2/m² im Jahr): 100 % der Kosten trägt der Mieter.
- Sehr ineffiziente Gebäude (ab 52 kg CO2/m² im Jahr): bis zu 95 % der Kosten trägt der Vermieter.
- Dazwischen liegen acht weitere Stufen mit steigendem Vermieteranteil.
Die Einstufung ergibt sich aus dem CO2-Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter und Jahr und wird in der Regel vom Energieversorger auf der Heizkostenabrechnung mit ausgewiesen.
Sonderfall Nichtwohngebäude
Für Gewerbeimmobilien und sonstige Nichtwohngebäude gilt bislang keine Stufenregelung, sondern eine pauschale hälftige Teilung von 50:50 zwischen Vermieter und Mieter — unabhängig vom energetischen Zustand. Ein eigenes Stufenmodell für Nichtwohngebäude war vom Gesetzgeber angekündigt, bis Juli 2026 aber nicht eingeführt. Für Vermieter von Gewerbeflächen bleibt die einfache 50:50-Regel damit vorerst maßgeblich.
Was sich ab 2028 ändern soll
Im Rahmen eines Gebäudemodernisierungsgesetzes einigte sich die Koalition am 29. April 2026 darauf, die Kostenaufteilung ab dem 1. Januar 2028 zu vereinfachen: eine pauschale 50:50-Teilung für alle Wohngebäude, unabhängig vom energetischen Zustand. Das jetzige Stufenmodell soll damit entfallen.
Die Reform ist noch nicht in Kraft, einzelne Verbände kritisieren den Plan und haben mit rechtlichen Schritten gedroht. Parallel wurde auf EU-Ebene der Start des europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS2) von 2027 auf 2028 verschoben.
Was Vermieter jetzt tun sollten
- Einstufung prüfen: Welcher CO2-Stufe ist Ihr vermietetes Objekt aktuell zugeordnet — und wie hoch ist Ihr Kostenanteil?
- Heizkostenabrechnung kontrollieren: Wird die CO2-Kostenaufteilung korrekt nach dem zehnstufigen Modell ausgewiesen?
- Sanierungsplanung einordnen: Rechnet sich eine energetische Sanierung angesichts steigender CO2-Preise und der eigenen Kostenquote?
Wir unterstützen Vermieter und Privatpersonen in Lüdenscheid und der Region bei der steuerlichen Einordnung von Mieteinkünften und Nebenkostenabrechnungen. Sprechen Sie uns im Rahmen einer steuerlichen Beratung für Privatpersonen an, wenn Sie unsicher sind, wie sich die CO2-Kosten korrekt aufteilen.