Leistung

Unternehmensnachfolge in Südwestfalen steuerlich begleiten

Übergabe an die nächste Generation oder Verkauf an Dritte: MVK Südwestfalen begleitet die steuerliche Seite der Nachfolge für Betriebe im Märkischen Kreis.

Südwestfalen ist von Familienunternehmen geprägt, viele davon in zweiter oder dritter Generation. Die Übergabe ist selten nur eine steuerliche Frage, aber die Steuer entscheidet mit darüber, ob ein Betrieb die Übergabe wirtschaftlich verkraftet. MVK Südwestfalen begleitet diese Seite der Nachfolge, gemeinsam mit Notar und Rechtsanwalt.

Was gehört zur steuerlichen Begleitung?

  • Bestandsaufnahme des Unternehmens
    Analyse von Rechtsform, Gesellschafterstruktur, Betriebsvermögen und der bestehenden vertraglichen Bindungen.
  • Bewertung des Betriebsvermögens
    Ermittlung des Werts nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren der §§ 199 ff. BewG oder einem anderen anerkannten Verfahren.
  • Prüfung der Verschonungsregeln
    Einordnung des Betriebsvermögens nach §§ 13a, 13b ErbStG samt Lohnsummenregelung und Behaltensfristen.
  • Wahl des Übertragungswegs
    Vergleich von vorweggenommener Erbfolge, Verkauf, Einbringung oder schrittweiser Übertragung von Anteilen.
  • Abstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag
    Prüfung von Nachfolgeklauseln, Abfindungsregelungen und Zustimmungserfordernissen der Mitgesellschafter.
  • Versorgung des Übergebers
    Steuerliche Einordnung von Versorgungsleistungen, Nießbrauch oder Rentenzahlungen im Rahmen der Übergabe.
  • Zusammenarbeit mit Notar und Anwalt
    Die rechtliche Gestaltung der Verträge übernehmen Notar und Rechtsanwalt, wir liefern die steuerliche Grundlage.
  • Begleitung nach der Übergabe
    Beobachtung der Behaltensfristen und der Lohnsummen, damit gewährte Verschonungen nicht nachträglich entfallen.

Wie läuft die Begleitung ab?

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    Zielklärung

    Am Anfang steht die Frage, was erreicht werden soll: Übergabe innerhalb der Familie, Verkauf an Dritte oder an Mitarbeiter, vollständiger Rückzug oder schrittweiser Übergang. Davon hängt jede weitere Entscheidung ab.

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    Bestandsaufnahme und Bewertung

    Wir erfassen das Betriebsvermögen, ordnen es nach den erbschaftsteuerlichen Kategorien ein und ermitteln den Wert als Grundlage für Steuerbelastung und Kaufpreisverhandlung.

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    Steuerliche Gestaltung

    Wir rechnen die Varianten durch: Wie wirkt sich der gewählte Weg auf Erbschaft- und Schenkungsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer aus, und welche Verschonungen kommen in Betracht.

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    Umsetzung

    Notar und Rechtsanwalt setzen die Verträge auf. Wir begleiten die steuerlichen Aspekte, erstellen erforderliche Erklärungen und stimmen uns mit dem Finanzamt ab.

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    Nachbetreuung

    Verschonungen für Betriebsvermögen sind an Fristen und Bedingungen geknüpft. Wir behalten Lohnsummen und Behaltensfristen im Blick, damit keine Nachversteuerung ausgelöst wird.

Häufige Fragen zur Unternehmensnachfolge

Wann sollte die Nachfolge geplant werden?

Je früher, desto größer der Gestaltungsspielraum. Viele steuerliche Vergünstigungen setzen voraus, dass Strukturen bereits vor der Übertragung bestehen, und Verschonungen für Betriebsvermögen sind an mehrjährige Behaltensfristen geknüpft. Eine Planung, die erst im Erbfall beginnt, lässt viele Möglichkeiten ungenutzt.

Wie wird ein Unternehmen für die Erbschaftsteuer bewertet?

Maßgeblich ist der gemeine Wert. Liegt kein zeitnaher Verkaufspreis vor, kommt regelmäßig das vereinfachte Ertragswertverfahren nach den §§ 199 ff. BewG zur Anwendung, das den durchschnittlichen Jahresertrag mit einem gesetzlich festgelegten Faktor multipliziert. Andere anerkannte Bewertungsverfahren sind zulässig, wenn sie zu einem sachgerechteren Ergebnis führen.

Was sind die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen?

Die §§ 13a und 13b ErbStG sehen für begünstigtes Betriebsvermögen eine teilweise oder vollständige Steuerbefreiung vor. Voraussetzung sind unter anderem die Einhaltung einer Lohnsummenregelung und einer Behaltensfrist. Wird der Betrieb innerhalb dieser Frist veräußert oder aufgegeben, entfällt die Verschonung anteilig rückwirkend.

Was ist eine vorweggenommene Erbfolge?

Die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten, meist auf Kinder oder andere Angehörige. Sie erlaubt es, persönliche Freibeträge nach § 16 ErbStG mehrfach zu nutzen, da diese alle zehn Jahre neu entstehen, und die Übergabe schrittweise zu gestalten. Häufig wird sie mit Nießbrauch oder Versorgungsleistungen für den Übergeber verbunden.

Übernimmt die Kanzlei auch die rechtliche Gestaltung?

Nein. Rechtsberatung außerhalb steuerlicher Zusammenhänge ist Steuerberatern nach § 57 Abs. 3 StBerG nicht gestattet. Gesellschaftsverträge, Übergabeverträge und Testamente gehören zu Notar und Rechtsanwalt. Wir arbeiten mit diesen zusammen und liefern die steuerliche Bewertung und Berechnung.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Beratung im Einzelfall dar. Rechtsberatung außerhalb steuerlicher Zusammenhänge, etwa zur Gestaltung von Gesellschafts- und Übergabeverträgen, ist Steuerberatern nach § 57 Abs. 3 StBerG nicht gestattet und gehört zu Notar und Rechtsanwalt.

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