Leistung

Unternehmensberatung in Lüdenscheid & Südwestfalen

Steuerberatung endet nicht beim Jahresabschluss. MVK Südwestfalen berät Unternehmer im Märkischen Kreis auch betriebswirtschaftlich, von der Liquiditätsplanung bis zur Unternehmensnachfolge.

MVK Südwestfalen berät Unternehmen in Lüdenscheid und im Märkischen Kreis auch betriebswirtschaftlich: bei der Auswertung der BWA, der Liquiditätsplanung, der Vorbereitung von Bankgesprächen, bei Investitionsentscheidungen sowie bei Rechtsformwahl und Unternehmensnachfolge. Grundlage sind die Zahlen aus Ihrer Buchführung, nicht allgemeine Branchenempfehlungen.

Leistungen im Überblick

Controlling & Liquiditätsplanung

Aussagekräftige BWA, Soll-Ist-Vergleiche und Liquiditätsvorschau, damit Sie Ihr Unternehmen anhand von Zahlen steuern statt anhand des Kontostands.

Auswertung der BWA

Wir gehen die monatliche Auswertung mit Ihnen durch: Rohertrag, Personal- und Materialquote, Kostenentwicklung und Abweichungen zum Vorjahr.

Nachfolgeberatung

Steuerliche Begleitung der Übergabe an die nächste Generation oder an externe Käufer: Schenkung, Verkauf, Übertragung im Familienkreis.

Rechtsformwahl & Umwandlung

Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH: Wir stellen die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Folgen gegenüber und begleiten die Umstrukturierung.

Investitions- & Finanzierungsberatung

Investitionsrechnung, Vorbereitung von Bankgesprächen und Unterlagen für Fördermittelanträge auf Basis Ihrer Zahlen.

Rating & Bankgespräch

Aufbereitung von Jahresabschluss, Planzahlen und Kennzahlen für die Hausbank, damit die Unterlagen dem entsprechen, was Kreditinstitute für die Bonitätseinschätzung erwarten.

Kennzahlen & Kostenstruktur

Kennzahlenanalyse, Deckungsbeitragsrechnung und Kalkulationsgrundlagen, um Preise und Kostenblöcke belastbar einzuordnen.

Gründung & erste Jahre

Wahl der Rechtsform, steuerliche Anmeldung, Umsatzsteueroption und Planungsrechnung für die Anfangsphase.

Was der Steuerberater beraten darf und was nicht

Die betriebswirtschaftliche Beratung gehört nach § 57 Abs. 3 StBerG zu den Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar sind. Dazu zählen Controlling, Kennzahlen- und Kostenanalysen, Planungsrechnungen, Finanzierungs- und Investitionsfragen sowie die Aufbereitung von Unterlagen für Kreditinstitute. Nicht zulässig ist die Rechtsberatung außerhalb steuerlicher Zusammenhänge. Bei gesellschaftsrechtlichen Verträgen, erbrechtlichen Regelungen oder arbeitsrechtlichen Fragen arbeiten wir deshalb mit Rechtsanwälten und Notaren zusammen und übernehmen den steuerlichen Teil.

Praktisch heißt das: Bei einer Nachfolge rechnen wir die steuerlichen Folgen der Übertragungswege durch und stimmen uns mit dem Notar ab, der den Übergabevertrag beurkundet. Bei einem Rechtsformwechsel prüfen wir die steuerlichen Konsequenzen der Umwandlung, den Gesellschaftsvertrag entwirft der Rechtsanwalt oder Notar.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Ob einmalige Begleitung einer Entscheidung oder laufende Betreuung: Der Einstieg ist in beiden Fällen derselbe.

  1. 1

    Erstgespräch

    Wir klären, welche Entscheidung ansteht: Investition, Finanzierung, Umstrukturierung, Nachfolge oder die laufende Steuerung des Betriebs. Aus der Fragestellung ergibt sich der Umfang der Beratung. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.

  2. 2

    Auswertung der Zahlen

    Grundlage sind die Jahresabschlüsse der Vorjahre, die laufende BWA, die Summen- und Saldenliste sowie Ihre Angaben zu Auftragslage und geplanten Vorhaben. Daraus entstehen Kennzahlen, eine Liquiditätsübersicht und, je nach Anlass, eine Planungsrechnung.

  3. 3

    Handlungsoptionen besprechen

    Wir stellen die möglichen Wege mit ihren steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Folgen gegenüber, einschließlich der Punkte, die dagegen sprechen. Sie entscheiden auf dieser Grundlage, wir setzen den steuerlichen Teil um.

  4. 4

    Begleitung und Nachsteuerung

    Bei laufenden Themen wie Controlling oder Liquiditätsplanung vergleichen wir in vereinbarten Abständen Plan und Ist. Weicht die Entwicklung ab, sprechen wir über die Ursachen, bevor sie sich im Jahresabschluss niederschlagen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen gebraucht werden, hängt vom Anlass ab. Diese Liste deckt die häufigsten Fälle ab. Führen wir bereits Ihre Buchführung, liegen die meisten Positionen ohnehin vor.

  • Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen der letzten drei Jahre
  • Aktuelle BWA und Summen- und Saldenliste des laufenden Jahres
  • Letzte Steuerbescheide zu Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Übersicht der Darlehen: Restvaluta, Zins, Tilgung, Laufzeit und Sicherheiten
  • Auftragsbestand oder Umsatzplanung, soweit vorhanden
  • Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug bei Gesellschaften
  • Bei Nachfolge: Angaben zur Familien- und Beteiligungssituation, bestehende Testamente oder Übergabeverträge
  • Bei Investitionen: Angebote, Finanzierungsvorschläge und geplanter Zeitpunkt

Wie wird abgerechnet?

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Für Tätigkeiten, die über die Steuerberatung im engeren Sinn hinausgehen, sieht die Verordnung die Abrechnung nach Zeitgebühr vor, alternativ ist eine schriftliche Vergütungsvereinbarung möglich. Für laufende Leistungen wie regelmäßige Controlling-Termine ist eine Pauschale üblich.

Vor der Beauftragung besprechen wir Umfang und Rahmen der Beratung, damit klar ist, welche Leistungen enthalten sind. Die Kosten sind für das Unternehmen Betriebsausgaben.

Häufige Fragen zur Unternehmensberatung

Wann ist betriebswirtschaftliche Beratung durch den Steuerberater sinnvoll?

Sinnvoll ist sie, bevor eine Entscheidung feststeht: bei größeren Investitionen, vor einem Finanzierungsgespräch, bei angespannter Liquidität, bei Überlegungen zur Rechtsform und bei der Nachfolge. Da die steuerlichen Folgen an den tatsächlich gewählten Weg anknüpfen, ist der Spielraum vor der Umsetzung größer als danach.

Was kostet betriebswirtschaftliche Beratung beim Steuerberater?

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Für Leistungen, die über die Steuerberatung hinausgehen, ist eine Vereinbarung nach Zeitaufwand oder eine Pauschale üblich. Den Rahmen besprechen wir vor der Beauftragung, damit der Umfang von Anfang an feststeht.

Wie läuft die Beratung zur Unternehmensnachfolge ab?

Eine Nachfolge wird in der Regel mehrere Jahre im Voraus vorbereitet, weil steuerliche Regelungen an Fristen und Beteiligungsverhältnisse anknüpfen. Zu den geprüften Instrumenten gehören die Buchwertübertragung nach § 6 Abs. 3 EStG, die Nutzung der Freibeträge im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht und, je nach Struktur, eine Umstrukturierung der Beteiligungen. Die gesellschafts- und erbrechtliche Gestaltung übernimmt ein Notar oder Rechtsanwalt, wir stimmen uns mit ihm ab.

Wann lohnt sich der Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH?

Das lässt sich nicht an einer festen Gewinnschwelle festmachen. Für die GmbH sprechen typischerweise die Haftungstrennung, ein hoher thesaurierter Gewinn und die Aufnahme weiterer Gesellschafter. Dagegen sprechen der höhere Aufwand für Buchführung, Jahresabschluss, Offenlegung und Gesellschafterbeschlüsse. Wir rechnen beide Varianten mit Ihren Zahlen durch, bevor entschieden wird.

Was leistet eine Liquiditätsplanung?

Die Liquiditätsplanung stellt erwartete Einzahlungen und Auszahlungen über einen festgelegten Zeitraum gegenüber, meist monatlich für die kommenden zwölf Monate. Sichtbar werden Monate, in denen Steuerzahlungen, Tilgungen und Sonderzahlungen zusammenfallen. Das ist zugleich die Unterlage, die Kreditinstitute bei Finanzierungsanfragen erwarten.

Darf ein Steuerberater überhaupt betriebswirtschaftlich beraten?

Ja. Nach § 57 Abs. 3 StBerG gehört die betriebswirtschaftliche Beratung zu den mit dem Beruf vereinbaren Tätigkeiten. Nicht zulässig ist die Rechtsberatung außerhalb der steuerlichen Zusammenhänge. Bei gesellschafts-, erb- oder arbeitsrechtlichen Fragen arbeiten wir deshalb mit Rechtsanwälten und Notaren zusammen.

Hinweis: Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine verbindliche Steuerberatung dar.

Beratung anfragen

Kostenlos und unverbindlich.

Jetzt anfragen
AnrufenErstgespräch