Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG), mit der der Staat Personal- und Auftragskosten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bezuschusst — unabhängig davon, ob das Unternehmen Gewinn macht. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Förderung deutlich großzügiger geworden: höhere Bemessungsgrundlage, neue Gemeinkostenpauschale und ein höherer Eigenleistungssatz für Einzelunternehmer. Dieser Beitrag zeigt, was sich geändert hat und wie der Antrag funktioniert.

Was die Forschungszulage ist

Anders als klassische Förderprogramme ist die Forschungszulage ein Rechtsanspruch — sie wird nicht nach Kassenlage vergeben, sondern jedem Unternehmen mit förderfähigem Vorhaben gewährt. Gefördert werden eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung und Kooperationsvorhaben, sofern sie den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind. Die Zulage wird auf die Steuerschuld angerechnet oder — wenn keine Steuer anfällt — direkt ausgezahlt.

Was sich 2026 geändert hat

Grundlage der Neuerungen ist das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, verkündet im Bundesgesetzblatt am 18. Juli 2025. Die zentralen Änderungen gelten seit dem 1. Januar 2026 (Quelle: Forschungszulagengesetz):

  • Bemessungsgrundlage von 10 Mio. € auf 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr erhöht
  • Neue 20-%-Gemeinkostenpauschale auf Projektkosten ohne Einzelnachweis
  • Eigenleistungssatz für Einzel- und Mitunternehmer von 70 € auf 100 € pro Stunde erhöht

Fördersätze und Höchstbeträge

UnternehmensgrößeFördersatzMaximale Zulage p.a.
Großunternehmen25 %3,0 Mio. €
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)35 % (25 % + 10 Pp. Bonus)4,2 Mio. €

Für viele mittelständische Betriebe aus Metall, Werkzeugbau und Kunststoffverarbeitung in Südwestfalen bedeutet der KMU-Bonus einen deutlichen Unterschied — gerade bei Produktentwicklung und Verfahrensinnovation, die im Alltag oft gar nicht als „Forschung" wahrgenommen wird.

Was förderfähig ist

Förderfähig sind die Kosten, die unmittelbar einem begünstigten FuE-Vorhaben zugeordnet werden können:

  • Löhne und Gehälter forschend tätiger Arbeitnehmer (inkl. steuerfreier Zukunftssicherung)
  • Eigenleistungen von Einzel- und Mitunternehmern (seit 2026: 100 €/Stunde, max. 40 Std./Woche)
  • Auftragsforschung — 70 % des Entgelts an den Auftragnehmer
  • Seit 2026 zusätzlich: 20 % Gemeinkostenpauschale auf die direkten Projektkosten

Das zweistufige Antragsverfahren

Anders als bei den meisten steuerlichen Vergünstigungen reicht ein einfacher Antrag beim Finanzamt nicht aus. Das Verfahren läuft in zwei getrennten Schritten:

  1. Bescheinigung durch die BSFZ: Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage prüft fachlich-inhaltlich, ob das Vorhaben die Kriterien von Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung erfüllt. Die Antragstellung erfordert ein ELSTER-Zertifikat, die Bearbeitung dauert in der Praxis rund zwei bis drei Monate.
  2. Festsetzungsantrag beim Finanzamt: Erst mit der BSFZ-Bescheinigung in der Hand kann der eigentliche Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage elektronisch über ELSTER beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre.

Praxis-Hinweis

Weil die BSFZ-Prüfung mehrere Monate dauert, lohnt es sich, den Antrag frühzeitig zu stellen — auch schon während ein Forschungsvorhaben noch läuft. Ein rückwirkender Antrag ist innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist möglich.

Was Sie jetzt prüfen sollten

  1. Vorhaben identifizieren: Gibt es im Unternehmen Produkt- oder Verfahrensentwicklungen, die als Forschung im Sinne des FZulG gelten könnten?
  2. KMU-Status prüfen: Erfüllt Ihr Unternehmen die Kriterien für den erhöhten 35-%-Fördersatz?
  3. BSFZ-Antrag frühzeitig stellen: Ist das ELSTER-Zertifikat vorhanden, um die mehrmonatige Bescheinigungsprüfung rechtzeitig anzustoßen?

Wir begleiten Unternehmen aus dem Märkischen Kreis und der Region bei der Einordnung förderfähiger Vorhaben und der laufenden Buchhaltung rund um die Forschungszulage. Mehr zu unserer Arbeit mit forschenden und produzierenden Unternehmen finden Sie auf unserer Seite zur Unternehmensberatung.