GmbH & Kapitalgesellschaften
Steuerberater für GmbH & Kapitalgesellschaften in Südwestfalen
GmbHs haben eigene steuerliche Regeln — Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen, Offenlegungspflichten und die komplexe Schnittstelle zwischen Gesellschaft und Gesellschafter-Geschäftsführer.
mvk Süd Westfalen betreut GmbHs und Kapitalgesellschaften im Märkischen Kreis — von der kleinen Familien-GmbH bis zur mittelständischen Unternehmensgruppe mit Holding-Struktur. Wir übernehmen Jahresabschluss, Steuererklärungen und die laufende Steuergestaltung.
GmbH-Jahresabschluss & Offenlegung
Handelsrechtlicher Jahresabschluss nach HGB, Offenlegung beim Bundesanzeiger, steuerliche Überleitungsrechnung — fristgerecht und vollständig.
Körperschaftsteuer & Solidaritätszuschlag
15 % Körperschaftsteuer zzgl. SolZ auf das zu versteuernde Einkommen — wir optimieren Bemessungsgrundlage, Verlustvorträge und Steuerbilanz.
Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt optimieren
Angemessenheitsprüfung, Gehaltsbestandteile (Tantiemen, Pensionszusage, Dienstwagen), Splitting-Strategie zwischen Gehalt und Gewinnausschüttung steuerlich planen.
Holding-Strukturen
Beteiligungsprivileg nach § 8b KStG: Dividenden zu 95 % steuerfrei in der Holding — wir konzipieren und implementieren steueroptimale Konzernstrukturen.
Verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden
vGA-Risiken bei Gesellschafter-Darlehen, Mietverträgen zwischen GmbH und Gesellschafter, unangemessenen Vergütungen — wir prüfen und dokumentieren Fremdvergleichspreise.
GmbH-Verkauf & Exitplanung
Share Deal vs. Asset Deal, Teileinkünfteverfahren, § 8b KStG-Befreiung für Körperschaften — langfristige Exit-Planung für den steuerlich optimalen Unternehmensverkauf.
GmbHs im Märkischen Kreis — Mittelstand mit Struktur
Der Märkische Kreis ist geprägt von inhabergeführten GmbHs — im Handwerk, in der Industrie und im Dienstleistungsbereich. Viele Unternehmer denken über Holding-Strukturen oder Nachfolgeregelungen nach. Als regionale Kanzlei kennen wir die wirtschaftliche Realität im Einzugsgebiet und beraten nicht nur auf dem Papier, sondern mit Blick auf die tatsächlichen unternehmerischen Ziele.
Standorte — GmbHs in der Region
Hinweis: Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine verbindliche Steuerberatung dar.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuerbelastung einer GmbH insgesamt?
Eine GmbH zahlt Körperschaftsteuer (15 %), Solidaritätszuschlag (5,5 % darauf = 0,825 %) und Gewerbesteuer (abhängig vom Hebesatz der Gemeinde, im Märkischen Kreis typisch 420–480 %, ergibt ca. 14–16 %). Gesamtbelastung auf Unternehmensebene: ca. 30 %. Bei Ausschüttung an Gesellschafter fällt zusätzlich Abgeltungsteuer (25 %) an.
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung und wie vermeide ich sie?
Eine vGA liegt vor, wenn die GmbH einem Gesellschafter-Geschäftsführer Leistungen erbringt, die einem fremden Dritten nicht gewährt würden — z. B. überhöhtes Gehalt, zinsloses Darlehen, Miete über Marktniveau. Die GmbH kann diese Aufwendungen steuerlich nicht abziehen; beim Gesellschafter gilt es als Kapitalertrag.
Wann lohnt sich eine Holding-Struktur?
Eine Holding lohnt sich, wenn Gewinne der operativen GmbH thesauriert und reinvestiert werden sollen. Dividenden von Tochtergesellschaften sind in der Holding zu 95 % körperschaftsteuerfrei (§ 8b KStG). Verkaufsgewinne beim Anteilsverkauf sind ebenfalls privilegiert. Ab ca. 200.000 € jährlichem Gewinn rechnet sich die Umstrukturierung meist.
Welche Pflichten hat eine GmbH zur Offenlegung des Jahresabschlusses?
Alle GmbHs müssen den Jahresabschluss beim Bundesanzeiger einreichen (§ 325 HGB). Kleine GmbHs (Bilanzsumme bis 6 Mio. €, Umsatz bis 12 Mio. €, bis 50 Mitarbeiter) müssen nur die Bilanz offenlegen. Frist: 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Verspätungen werden mit Ordnungsgeld geahndet.
Weitere Branchen