GmbH & Kapitalgesellschaften

Steuerberater für GmbH & Kapitalgesellschaften in Südwestfalen

GmbHs haben eigene steuerliche Regeln: Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen, Offenlegungspflichten und die komplexe Schnittstelle zwischen Gesellschaft und Gesellschafter-Geschäftsführer.

MVK Südwestfalen betreut GmbHs und Kapitalgesellschaften im Märkischen Kreis, von der kleinen Familien-GmbH bis zur mittelständischen Unternehmensgruppe mit Holding-Struktur. Wir übernehmen Jahresabschluss, Steuererklärungen und die laufende Steuergestaltung.

GmbH-Jahresabschluss & Offenlegung

Handelsrechtlicher Jahresabschluss nach HGB, Offenlegung beim Bundesanzeiger, steuerliche Überleitungsrechnung, fristgerecht und vollständig.

Körperschaftsteuer & Solidaritätszuschlag

15 % Körperschaftsteuer zzgl. SolZ auf das zu versteuernde Einkommen. Wir prüfen Bemessungsgrundlage, Verlustvorträge und Steuerbilanz.

Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt optimieren

Angemessenheitsprüfung, Gehaltsbestandteile (Tantiemen, Pensionszusage, Dienstwagen), Splitting-Strategie zwischen Gehalt und Gewinnausschüttung steuerlich planen.

Holding-Strukturen

Beteiligungsprivileg nach § 8b KStG: Dividenden zu 95 % steuerfrei in der Holding. Wir konzipieren und implementieren steuerlich durchdachte Konzernstrukturen.

Verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden

vGA-Risiken bei Gesellschafter-Darlehen, Mietverträgen zwischen GmbH und Gesellschafter, unangemessenen Vergütungen: Wir prüfen und dokumentieren Fremdvergleichspreise.

GmbH-Verkauf & Exitplanung

Share Deal vs. Asset Deal, Teileinkünfteverfahren, § 8b KStG-Befreiung für Körperschaften: langfristige Exit-Planung für einen steuerlich durchdachten Unternehmensverkauf.

GmbHs im Märkischen Kreis: Mittelstand mit Struktur

Der Märkische Kreis ist geprägt von inhabergeführten GmbHs, im Handwerk, in der Industrie und im Dienstleistungsbereich. Viele Unternehmer denken über Holding-Strukturen oder Nachfolgeregelungen nach. Als regionale Kanzlei kennen wir die wirtschaftliche Realität im Einzugsgebiet und beraten nicht nur auf dem Papier, sondern mit Blick auf die tatsächlichen unternehmerischen Ziele.

Hinweis: Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine verbindliche Steuerberatung dar.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

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    Erstgespräch

    Wir klären, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist, welche Leistungen Sie brauchen und welche Unterlagen vorliegen. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.

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    Übernahme der Unterlagen

    Bei einem Wechsel fordern wir Buchführung, Jahresabschlüsse und Stammdaten bei der bisherigen Kanzlei an, damit die Zahlen lückenlos fortgeführt werden.

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    Einrichtung der digitalen Zusammenarbeit

    Belege und Auswertungen laufen über DATEV Unternehmen Online. Sie entscheiden, ob Sie digital arbeiten oder Unterlagen weiterhin in Papierform übergeben.

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    Laufende Betreuung

    Buchhaltung, Lohnabrechnung und Erklärungen laufen im vereinbarten Rhythmus. Bei Rückfragen des Finanzamts übernehmen wir die Kommunikation.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuerbelastung einer GmbH insgesamt?

Eine GmbH zahlt Körperschaftsteuer (15 %), Solidaritätszuschlag (5,5 % darauf = 0,825 %) und Gewerbesteuer (abhängig vom Hebesatz der Gemeinde, im Märkischen Kreis typisch 420–480 %, ergibt ca. 14–16 %). Gesamtbelastung auf Unternehmensebene: ca. 30 %. Bei Ausschüttung an Gesellschafter fällt zusätzlich Abgeltungsteuer (25 %) an.

Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung und wie vermeide ich sie?

Eine vGA liegt vor, wenn die GmbH einem Gesellschafter-Geschäftsführer Leistungen erbringt, die einem fremden Dritten nicht gewährt würden, z. B. überhöhtes Gehalt, zinsloses Darlehen, Miete über Marktniveau. Die GmbH kann diese Aufwendungen steuerlich nicht abziehen; beim Gesellschafter gilt es als Kapitalertrag.

Wann lohnt sich eine Holding-Struktur?

Eine Holding lohnt sich, wenn Gewinne der operativen GmbH thesauriert und reinvestiert werden sollen. Dividenden von Tochtergesellschaften sind in der Holding zu 95 % körperschaftsteuerfrei (§ 8b KStG). Verkaufsgewinne beim Anteilsverkauf sind ebenfalls privilegiert. Ab ca. 200.000 € jährlichem Gewinn rechnet sich die Umstrukturierung meist.

Welche Pflichten hat eine GmbH zur Offenlegung des Jahresabschlusses?

Alle GmbHs müssen den Jahresabschluss beim Bundesanzeiger einreichen (§ 325 HGB). Kleine GmbHs (Bilanzsumme bis 6 Mio. €, Umsatz bis 12 Mio. €, bis 50 Mitarbeiter) müssen nur die Bilanz offenlegen. Frist: 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Verspätungen werden mit Ordnungsgeld geahndet.

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