Handwerker & Bau
Steuerberater für Handwerker & Bauunternehmen in Südwestfalen
Handwerker und Bauunternehmen im Märkischen Kreis haben eigene steuerliche Anforderungen: von der Subunternehmer-Umsatzsteuer über IAB-Strategien bis zur komplexen Lohnabrechnung im Bau.
MVK Südwestfalen kennt die Branche und betreut Handwerker, Bauunternehmer, SHK-Betriebe und Elektriker in Lüdenscheid, Altena, Werdohl, Iserlohn und dem gesamten Einzugsgebiet.
Jahresabschluss für Handwerksbetriebe
Bilanz oder EÜR, je nach Betriebsgröße und Rechtsform. Inklusive aller handwerksspezifischen Abschreibungen und Rückstellungen.
Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Geplante Investitionen in Maschinen, Fahrzeuge oder Werkzeug steuerlich vorziehen: bis zu 50 % der Anschaffungskosten im Vorjahr abziehen.
Fahrzeuge & Fuhrpark
1%-Regelung vs. Fahrtenbuch, Vorsteuerabzug und Leasingverträge: Wir prüfen die steuerliche Behandlung Ihres Fuhrparks.
Lohnabrechnung Bau & Handwerk
Mindestlohn Baugewerbe, Sofortmeldepflicht, Saisonarbeit und Kurzarbeit: korrekte Abrechnung aller Besonderheiten im Handwerk.
Betriebsprüfungsbegleitung
Vorbereitung, Begleitung und Nachsorge bei Betriebsprüfungen, besonders häufig im Baugewerbe.
Subunternehmer & § 13b UStG
Reverse-Charge-Verfahren im Baugewerbe korrekt anwenden: Wir prüfen, wann § 13b UStG greift.
Handwerker in Südwestfalen: Regionale Besonderheiten
Der Märkische Kreis ist geprägt von metallverarbeitendem Gewerbe, SHK-Betrieben und Bauhandwerk. Viele Betriebe arbeiten mit Subunternehmern zusammen. Das § 13b UStG-Thema ist entsprechend häufig. Außerdem kennen wir die Förderprogramme der Handwerkskammer Südwestfalen.
Steuerberater für Handwerker in Ihrer Nähe
Hinweis: Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine verbindliche Steuerberatung dar.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
- 1
Erstgespräch
Wir klären, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist, welche Leistungen Sie brauchen und welche Unterlagen vorliegen. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
- 2
Übernahme der Unterlagen
Bei einem Wechsel fordern wir Buchführung, Jahresabschlüsse und Stammdaten bei der bisherigen Kanzlei an, damit die Zahlen lückenlos fortgeführt werden.
- 3
Einrichtung der digitalen Zusammenarbeit
Belege und Auswertungen laufen über DATEV Unternehmen Online. Sie entscheiden, ob Sie digital arbeiten oder Unterlagen weiterhin in Papierform übergeben.
- 4
Laufende Betreuung
Buchhaltung, Lohnabrechnung und Erklärungen laufen im vereinbarten Rhythmus. Bei Rückfragen des Finanzamts übernehmen wir die Kommunikation.
Passende Leistungen
Häufige Fragen
Wann lohnt sich der Investitionsabzugsbetrag für Handwerksbetriebe?
Der IAB nach § 7g EStG lohnt sich, wenn im Folgejahr Investitionen in Betriebsmittel geplant sind. Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten können bereits im Vorjahr gewinnmindernd angesetzt werden. Das reduziert die Steuervorauszahlungen sofort.
Wann greift § 13b UStG bei Bauleistungen?
Das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG greift, wenn ein Bauunternehmer Bauleistungen an einen anderen Unternehmer erbringt, der seinerseits Bauleistungen erbringt. Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über. Fehler führen zu Nachzahlungszinsen.
Worauf achtet das Finanzamt bei Handwerksbetrieben?
Im Fokus stehen typischerweise die Kassenaufzeichnungen bei Barumsätzen, die Rechnungen von Subunternehmern und die Anwendung des § 13b UStG. Ob und wann geprüft wird, entscheidet die Finanzverwaltung anhand der Betriebsgrößenklasse nach § 193 AO. Eine vollständige und zeitnahe Dokumentation ist die Grundlage, um Feststellungen zu begegnen.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Lohnabrechnung im Baugewerbe?
Im Baugewerbe gelten besondere Mindestlöhne (BRTV Bau), Sofortmeldepflicht bei Neueinstellungen, Beiträge zur SOKA-BAU sowie strenge Aufzeichnungspflichten. Verstöße gegen die Melde- und Aufzeichnungspflichten können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wir bilden diese Besonderheiten in der laufenden Abrechnung ab.
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