Freie Berufe
Steuerberater für Freie Berufe in Südwestfalen
Freiberufler genießen steuerliche Vorteile — aber nur wenn der Status rechtssicher dokumentiert ist. Die Abgrenzung zu gewerblicher Tätigkeit ist komplex und hat bei Fehleinordnung erhebliche Konsequenzen.
IT-Freelancer, Unternehmensberater, Grafikdesigner und Architekten im Märkischen Kreis vertrauen auf die Expertise von mvk Süd Westfalen. Wir kennen die relevanten BFH-Urteile zur Abgrenzung und sichern Ihren Freiberufler-Status mit belastbarer Dokumentation.
Freiberufler-Status vs. Gewerbe
Abgrenzung nach § 18 EStG: Wann liegt ein freier Beruf vor, wann ein Gewerbebetrieb? Wir sichern Ihren Status — und vermeiden nachträgliche Gewerbesteuer-Nachzahlungen.
Keine Gewerbesteuer
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer — ein erheblicher Vorteil gegenüber Gewerbetreibenden. Wir prüfen und dokumentieren den Freiberufler-Status rechtssicher.
EÜR für Freiberufler
Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Standardmethode für Freiberufler: einfach, effizient und steueroptimiert aufgebaut — inklusive aller abzugsfähigen Betriebsausgaben.
Betriebsausgaben Home-Office
Häusliches Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, Internet, Telefon — wir erfassen alle abzugsfähigen Positionen und prüfen die Pauschale vs. Einzelnachweis.
Versorgungswerke & Altersvorsorge
Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken steuerlich optimal einsetzen, Sonderausgabenabzug maximieren und ergänzende Altersvorsorge planen.
Scheinselbstständigkeit vermeiden
Klare Abgrenzung zur abhängigen Beschäftigung: Vertragsgestaltung, Auftraggeber-Diversifikation und Dokumentation — wir prüfen Ihr Risikoprofil systematisch.
Freiberufler im Märkischen Kreis — Wachsende Gruppe
IT-Freelancer, Berater, Designer und Architekten sind im Märkischen Kreis eine wachsende Gruppe — viele arbeiten remote für überregionale Auftraggeber. Die steuerlichen Anforderungen unterscheiden sich erheblich von denen klassischer Handwerksbetriebe. mvk Süd Westfalen berät Freiberufler mit Schwerpunkt auf digitalen und beratungsnahen Berufen — von der Gründungsberatung bis zur laufenden Betreuung.
Standorte — Freiberufler in der Region
Hinweis: Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine verbindliche Steuerberatung dar.
Häufige Fragen
Wie unterscheide ich freiberufliche von gewerblicher Tätigkeit?
Freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG sind u. a. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Künstler und Journalisten. Entscheidend ist die persönliche Arbeitsleistung auf Basis besonderer Ausbildung. IT-Freelancer sind freiberuflich, wenn sie beratend oder konzeptionell tätig sind — nicht bei rein ausführenden Programmiertätigkeiten.
Was zählt als abzugsfähige Betriebsausgabe für Freiberufler?
Abzugsfähig sind: Fachliteratur, Weiterbildungskosten, Büroausstattung, Arbeitsmittel, anteiliger Mietwert des Arbeitszimmers (max. 1.250 € p. a. bei nicht ausschließlich beruflicher Nutzung oder unbegrenzt bei separatem Büro), Berufsverbandsbeiträge, Versicherungen und Kfz-Kosten bei beruflicher Nutzung.
Wie erkenne und vermeide ich Scheinselbstständigkeit?
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn ein Auftragnehmer tatsächlich wie ein Arbeitnehmer eingebunden ist: nur ein Auftraggeber, Weisungsgebundenheit, feste Arbeitszeiten, kein unternehmerisches Risiko. Die Deutsche Rentenversicherung kann eine Statusfeststellung durchführen — mit rückwirkenden Sozialversicherungsbeiträgen als Folge.
Müssen Freiberufler eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?
Ja, wenn der Umsatz im Vorjahr über 25.000 € lag oder im laufenden Jahr voraussichtlich übersteigt. Unterhalb dieser Grenze gilt die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) — dann keine USt auf Rechnungen, aber auch kein Vorsteuerabzug. Für viele Freiberufler zu Beginn sinnvoll.