Freiberufler & Freie Berufe

Steuerberater für Freiberufler & Freie Berufe in Südwestfalen

Für Freiberufler gelten andere steuerliche Regeln als für Gewerbetreibende. Die Abgrenzung nach § 18 EStG ist im Einzelfall anspruchsvoll und wirkt sich auf Gewerbesteuer und Buchführungspflicht aus.

IT-Freelancer, Unternehmensberater, Grafikdesigner und Architekten im Märkischen Kreis vertrauen auf die Expertise von MVK Südwestfalen. Wir kennen die relevanten BFH-Urteile zur Abgrenzung und sichern Ihren Freiberufler-Status mit belastbarer Dokumentation.

Freiberufler-Status vs. Gewerbe

Abgrenzung nach § 18 EStG: Wann liegt ein freier Beruf vor, wann ein Gewerbebetrieb? Wir dokumentieren Ihren Status und beugen nachträglichen Gewerbesteuer-Nachzahlungen vor.

Keine Gewerbesteuer

Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, ein erheblicher Vorteil gegenüber Gewerbetreibenden. Wir prüfen die Einordnung nach § 18 EStG und achten auf eine belastbare Dokumentation.

EÜR für Freiberufler

Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Standardmethode für Freiberufler: einfach, effizient und steuerlich durchdacht aufgebaut, inklusive aller abzugsfähigen Betriebsausgaben.

Betriebsausgaben Home-Office

Häusliches Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, Internet und Telefon: Wir erfassen alle abzugsfähigen Positionen und prüfen die Pauschale vs. Einzelnachweis.

Versorgungswerke & Altersvorsorge

Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken steuerlich optimal einsetzen, Sonderausgabenabzug maximieren und ergänzende Altersvorsorge planen.

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Klare Abgrenzung zur abhängigen Beschäftigung: Vertragsgestaltung, Auftraggeber-Diversifikation und Dokumentation: Wir prüfen Ihr Risikoprofil systematisch.

Freiberufler im Märkischen Kreis: Wachsende Gruppe

IT-Freelancer, Berater, Designer und Architekten sind im Märkischen Kreis eine wachsende Gruppe, viele arbeiten remote für überregionale Auftraggeber. Die steuerlichen Anforderungen unterscheiden sich erheblich von denen klassischer Handwerksbetriebe. MVK Südwestfalen berät Freiberufler mit Schwerpunkt auf digitalen und beratungsnahen Berufen, von der Gründungsberatung bis zur laufenden Betreuung.

Hinweis: Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine verbindliche Steuerberatung dar.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

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    Erstgespräch

    Wir klären, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist, welche Leistungen Sie brauchen und welche Unterlagen vorliegen. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.

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    Übernahme der Unterlagen

    Bei einem Wechsel fordern wir Buchführung, Jahresabschlüsse und Stammdaten bei der bisherigen Kanzlei an, damit die Zahlen lückenlos fortgeführt werden.

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    Einrichtung der digitalen Zusammenarbeit

    Belege und Auswertungen laufen über DATEV Unternehmen Online. Sie entscheiden, ob Sie digital arbeiten oder Unterlagen weiterhin in Papierform übergeben.

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    Laufende Betreuung

    Buchhaltung, Lohnabrechnung und Erklärungen laufen im vereinbarten Rhythmus. Bei Rückfragen des Finanzamts übernehmen wir die Kommunikation.

Häufige Fragen

Wie unterscheide ich freiberufliche von gewerblicher Tätigkeit?

Freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG sind u. a. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Künstler und Journalisten. Entscheidend ist die persönliche Arbeitsleistung auf Basis besonderer Ausbildung. IT-Freelancer sind freiberuflich, wenn sie beratend oder konzeptionell tätig sind, nicht bei rein ausführenden Programmiertätigkeiten.

Was zählt als abzugsfähige Betriebsausgabe für Freiberufler?

Abzugsfähig sind: Fachliteratur, Weiterbildungskosten, Büroausstattung, Arbeitsmittel, anteiliger Mietwert des Arbeitszimmers (max. 1.250 € p. a. bei nicht ausschließlich beruflicher Nutzung oder unbegrenzt bei separatem Büro), Berufsverbandsbeiträge, Versicherungen und Kfz-Kosten bei beruflicher Nutzung.

Wie erkenne und vermeide ich Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn ein Auftragnehmer tatsächlich wie ein Arbeitnehmer eingebunden ist: nur ein Auftraggeber, Weisungsgebundenheit, feste Arbeitszeiten, kein unternehmerisches Risiko. Die Deutsche Rentenversicherung kann eine Statusfeststellung durchführen, mit rückwirkenden Sozialversicherungsbeiträgen als Folge.

Müssen Freiberufler eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?

Ja, wenn der Umsatz im Vorjahr über 25.000 € lag oder im laufenden Jahr voraussichtlich übersteigt. Unterhalb dieser Grenze gilt die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Dann fällt keine USt auf Rechnungen an, aber auch kein Vorsteuerabzug. Für viele Freiberufler zu Beginn sinnvoll.

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