Freiberufler im Büro

Freie Berufe

Steuerberater für Freie Berufe in Südwestfalen

Freiberufler genießen steuerliche Vorteile — aber nur wenn der Status rechtssicher dokumentiert ist. Die Abgrenzung zu gewerblicher Tätigkeit ist komplex und hat bei Fehleinordnung erhebliche Konsequenzen.

IT-Freelancer, Unternehmensberater, Grafikdesigner und Architekten im Märkischen Kreis vertrauen auf die Expertise von mvk Süd Westfalen. Wir kennen die relevanten BFH-Urteile zur Abgrenzung und sichern Ihren Freiberufler-Status mit belastbarer Dokumentation.

Freiberufler-Status vs. Gewerbe

Abgrenzung nach § 18 EStG: Wann liegt ein freier Beruf vor, wann ein Gewerbebetrieb? Wir sichern Ihren Status — und vermeiden nachträgliche Gewerbesteuer-Nachzahlungen.

Keine Gewerbesteuer

Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer — ein erheblicher Vorteil gegenüber Gewerbetreibenden. Wir prüfen und dokumentieren den Freiberufler-Status rechtssicher.

EÜR für Freiberufler

Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Standardmethode für Freiberufler: einfach, effizient und steueroptimiert aufgebaut — inklusive aller abzugsfähigen Betriebsausgaben.

Betriebsausgaben Home-Office

Häusliches Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, Internet, Telefon — wir erfassen alle abzugsfähigen Positionen und prüfen die Pauschale vs. Einzelnachweis.

Versorgungswerke & Altersvorsorge

Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken steuerlich optimal einsetzen, Sonderausgabenabzug maximieren und ergänzende Altersvorsorge planen.

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Klare Abgrenzung zur abhängigen Beschäftigung: Vertragsgestaltung, Auftraggeber-Diversifikation und Dokumentation — wir prüfen Ihr Risikoprofil systematisch.

Freiberufler im Märkischen Kreis — Wachsende Gruppe

IT-Freelancer, Berater, Designer und Architekten sind im Märkischen Kreis eine wachsende Gruppe — viele arbeiten remote für überregionale Auftraggeber. Die steuerlichen Anforderungen unterscheiden sich erheblich von denen klassischer Handwerksbetriebe. mvk Süd Westfalen berät Freiberufler mit Schwerpunkt auf digitalen und beratungsnahen Berufen — von der Gründungsberatung bis zur laufenden Betreuung.

Hinweis: Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine verbindliche Steuerberatung dar.

Häufige Fragen

Wie unterscheide ich freiberufliche von gewerblicher Tätigkeit?

Freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG sind u. a. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Künstler und Journalisten. Entscheidend ist die persönliche Arbeitsleistung auf Basis besonderer Ausbildung. IT-Freelancer sind freiberuflich, wenn sie beratend oder konzeptionell tätig sind — nicht bei rein ausführenden Programmiertätigkeiten.

Was zählt als abzugsfähige Betriebsausgabe für Freiberufler?

Abzugsfähig sind: Fachliteratur, Weiterbildungskosten, Büroausstattung, Arbeitsmittel, anteiliger Mietwert des Arbeitszimmers (max. 1.250 € p. a. bei nicht ausschließlich beruflicher Nutzung oder unbegrenzt bei separatem Büro), Berufsverbandsbeiträge, Versicherungen und Kfz-Kosten bei beruflicher Nutzung.

Wie erkenne und vermeide ich Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn ein Auftragnehmer tatsächlich wie ein Arbeitnehmer eingebunden ist: nur ein Auftraggeber, Weisungsgebundenheit, feste Arbeitszeiten, kein unternehmerisches Risiko. Die Deutsche Rentenversicherung kann eine Statusfeststellung durchführen — mit rückwirkenden Sozialversicherungsbeiträgen als Folge.

Müssen Freiberufler eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?

Ja, wenn der Umsatz im Vorjahr über 25.000 € lag oder im laufenden Jahr voraussichtlich übersteigt. Unterhalb dieser Grenze gilt die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) — dann keine USt auf Rechnungen, aber auch kein Vorsteuerabzug. Für viele Freiberufler zu Beginn sinnvoll.

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