Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom, die grundsätzlich jeder Stromlieferant an den Kunden weitergibt. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Betriebe des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft eine deutlich reduzierte Stromsteuer von nur noch 0,05 Cent pro Kilowattstunde — auf Antrag beim Hauptzollamt. Dieser Beitrag erklärt, wer profitiert, wie hoch die Entlastung ausfällt und was Sie beim Antrag beachten müssen.

Was seit 2026 gilt

Grundlage ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes, das der Bundestag im November 2025 beschlossen und der Bundesrat im Dezember 2025 gebilligt hat. Verkündet wurde es im Bundesgesetzblatt am 22. Dezember 2025, in Kraft ist die Regelung seit dem 1. Januar 2026.

Der reguläre Stromsteuersatz von 2,05 ct/kWh bleibt formal bestehen. Antragsberechtigte Betriebe erhalten jedoch eine Entlastung von 2,00 ct/kWh, sodass effektiv nur noch der EU-Mindeststeuersatz von 0,05 ct/kWh verbleibt (Quelle: Bundesministerium der Finanzen). Bundesweit profitieren nach Regierungsangaben rund 600.000 Unternehmen, das Entlastungsvolumen liegt 2026 bei rund 1,5 Mrd. € und wächst ab 2027 auf etwa 3 Mrd. € pro Jahr.

Wer profitiert

Anspruchsberechtigt sind Unternehmen des produzierenden Gewerbes im Sinne des § 9b StromStG sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Für die Region Südwestfalen mit ihrer dichten Industrie- und Zulieferstruktur betrifft das eine ganze Reihe klassischer Branchen:

  • Metallverarbeitung, Werkzeugbau und Maschinenbau
  • Kunststoffverarbeitung und Beleuchtungsindustrie
  • Draht- und Umformtechnik
  • Produzierende Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Reine Dienstleistungsunternehmen, der Handel und Privathaushalte sind von der Entlastung ausdrücklich ausgeschlossen — hier bleibt es beim vollen Stromsteuersatz.

Wie hoch die Entlastung ausfällt

KennzahlWert
Regulärer Stromsteuersatz2,05 ct/kWh
Entlastung auf Antrag2,00 ct/kWh
Effektiver Satz nach Entlastung0,05 ct/kWh (EU-Mindestsatz)
Mindestverbrauch für Antrag12.500 kWh/Jahr
Mindestentlastung250 €/Jahr

Bei einem produzierenden Betrieb mit z. B. 100.000 kWh Jahresverbrauch bedeutet das eine Entlastung von rund 2.000 € pro Jahr — Geld, das direkt die Liquidität verbessert, ohne dass eine Investition oder ein Nachweis von Effizienzmaßnahmen nötig ist.

Antrag und Fristen beim Hauptzollamt

Anders als bei den meisten Steuerthemen ist für die Stromsteuer nicht das Finanzamt, sondern der Zoll zuständig. Der Antrag läuft elektronisch über das Zoll-Portal beim zuständigen Hauptzollamt.

  1. Formular 1453: Hauptantrag auf Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes.
  2. Formular 1139: Beihilferechtliche Selbsterklärung — Pflicht, da die Entlastung als staatliche Beihilfe eingestuft wird.
  3. Formular 1402: Beschreibung der betrieblichen Tätigkeit zur Prüfung der Zuordnung zum produzierenden Gewerbe.

Frist merken

Der Entlastungsantrag für ein Kalenderjahr muss bis zum 31. Dezember des Folgejahres beim Hauptzollamt eingehen. Wird die Frist versäumt, verfällt der Anspruch für das jeweilige Jahr ersatzlos.

Warum es keine Senkung für alle gibt

Im Koalitionsvertrag war ursprünglich eine allgemeine Stromsteuersenkung für alle Verbrauchergruppen angekündigt — also auch für Privathaushalte und Dienstleistungsbetriebe. Umgesetzt wurde bislang jedoch nur die Entlastung für produzierendes Gewerbe und Landwirtschaft.

Eine Einigung auf eine breitere Stromsteuersenkung stand auch im Koalitionsausschuss Mitte Juli 2026 noch aus. Fachautoren halten eine Umsetzung für alle Verbrauchergruppen frühestens 2027 für realistisch. Wer als Dienstleistungsunternehmen auf die Senkung hofft, sollte das aktuell nicht fest einplanen.

Was Sie jetzt prüfen sollten

  1. Einordnung prüfen: Zählt Ihr Betrieb zum produzierenden Gewerbe im Sinne des § 9b StromStG?
  2. Verbrauch checken: Liegt der Jahresstromverbrauch über 12.500 kWh und die erwartete Entlastung über 250 €?
  3. Antrag rechtzeitig stellen: Ist die Frist zum 31. Dezember des Folgejahres im Blick — idealerweise mit fester Wiedervorlage für jedes Kalenderjahr?

Wir unterstützen produzierende Unternehmen in Lüdenscheid und der Region bei der Einordnung und der laufenden Buchhaltung rund um Energiekosten und Entlastungsanträge. Mehr zu unserer Arbeit mit Industrie- und Produktionsbetrieben finden Sie auf unserer Seite zur Unternehmensberatung.